Neuheiten Personensicherung, Absturzsicherung
Nachweisverfahren für Befestigung
Wichtige Veränderungen bzw. Bestätigung der Nachweisverfahren für die Befestigung am Bauwerk.
Mit Herausgabe der DIBt Mitteilung Nr. 2012/1 vom 26.03.2012 wird auf Seite 191 der
Bauregelliste 9, Teil 2, Punkt 4.3 die Befestigung eines Anschlagpunktes neu geregelt bzw. bestätigt.
Hier finden Sie eine erklärende Skizze mit alle relevanten Verbindungen:

Als Montagefirma sind Sie Inverkehrbringer eines Produktes und somit verantwortlich für die korrekte Anwendung von Regelwerken.
>> Achtung <<
In vielen Baumusterprüfbescheinigungen sind irreführende Formulierungen enthalten. Nur den konsequent geführten bautechnischen Nachweis der Befestigung erfüllt letztendlich die Auflage der anzuwendenden Regelwerke.
Bauaufsichtliche Zulassung für PSR 50
Mit unserem Produkt PSR 50 haben wir beim „Deutschen Insititut für Bautechnik” die bauaufsichtliche Zulassung erhalten. Dieses Zertifikat bescheinigt unsere ständige Innovationsarbeit und Umsetzung von Markt- und Kundenanforderungen (siehe Foto rechts).
NEUER PERSONENSICHERUNGSPUNKT PSPe
Neue sichtbare Variante PSPefür die Sicherung von Personen zur Fenster- und Fassadenreinigung für Decken und Wände aus Edelstahl. Er ist eine optische und preisliche Alternative zu unserem verdeckt liegenden Personensicherungspunkt PSPi. (Foto siehe oben)
QUALITÄTSMANAGEMENT NACH DIN EN ISO 9001
Wir haben ein Qualitätsmanagementsystem nach
DIN EN ISO 9001 eingeführt. Unser Ziel ist ein
ständiger Verbesserungsprozess zur Kundenzufriedenheit und Termintreue.




